Schulordnung

Der Eintritt ist auf Beginn eines Semesters möglich; ein späterer Eintritt kann in begründeten Fällen von der Schulleitung bewilligt werden. Anmeldungen haben schriftlich zu erfolgen. Durch die Unterzeichnung wird die Schulordnung anerkannt und die Verpflichtung zur Bezahlung des Schulgeldes eingegangen.

Die Zuteilung zu den Lehrern erfolgt durch die Schulleitung, wobei Wünsche der Schüler nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Umteilungen zu einem andern Lehrer sind durch Einhaltung der An- und Abmeldefristen auf Beginn eines Semesters möglich.

Abmeldungen sind nur auf ein Semesterende möglich und müssen vor Semesterschluss – Termin 15. Juni, resp. 15. Dezember – schriftlich beim Sekretariat erfolgen. Gleichzeitig ist der Lehrer vom Schüler bzw. den Eltern zu informieren.

Lehrer und Schüler haben sich pünktlich und vorbereitet zu den Unterrichtszeiten einzufinden. Voraussehbare Verhinderungen am Besuch einzelner oder mehrerer Lektionen sind dem Lehrer möglichst frühzeitig zu melden. Einzelne, vom Schüler abgesagte Lektionen werden nicht nachgeholt. Nach drei unentschuldigten Absenzen kann der Ausschluss aus der Schule verfügt werden.

Das Schulgeld wird zu Beginn des Semesters in Rechnung gestellt und ist innerhalb der vermerkten Frist zu bezahlen. Die Betreibung für ausstehende Schulgelder bleibt vorbehalten. Gegen Vorweisung der Studien-/Ausbildungsbestätigung bezahlen Studierende und Lehrlinge bis 25 Jahre nur den subventionierten Tarif. Tritt ein jugendlicher Schüler ins Erwerbsleben ein, hat er dies dem Sekretariat unverzüglich zu melden.

Schulgeldrückerstattungen sind in folgenden Fällen möglich

  • Krankheit oder Unfall des Schülers ab der 3. Woche; ein Arztzeugnis ist vorzuweisen
  • Wohnortwechsel des Schülers (Wegzug aus der Region Schaffhausen)
  • Krankheit oder Unfall des Lehrers ab der 3. Woche

Über Teilrückerstattung oder Gutschrift des Schulgeldes entscheidet aufgrund eines rechtzeitig einzureichenden,
begründeten Gesuches die Schulleitung.

Bei Verhinderung des Lehrers werden die ausfallenden Stunden vor- oder nachgeholt bzw. durch einen
Stellvertreter erteilt. Wo dies nicht möglich ist, wird das Schulgeld anteilmässig zurückerstattet.

Schulgelderlass ist ausgeschlossen bei

  • Austritt des Schülers während des Semesters
  • ungültiger oder verspäteter Abmeldung
  • Ausschluss wegen Disziplinarverfahren
  • vom Schüler abgesagten Lektionen
  • gesetzlichen Feiertagen
 

Die Beschaffung der notwendigen Instrumente, Musikalien und anderer Materialien ist Sache des Schülers. Für alle Schüler ist die jeweils gültige Hausordnung verbindlich. Schwierigkeiten zwischen Schülern und Lehrern werden in erster Linie von den Eltern mit dem Lehrer besprochen. Bei Unstimmigkeiten wird zusammen mit der Schulleitung nach einer sinnvollen Lösung gesucht.

Mit Ihrer Anmeldung erteilen die Schüler*innen bzw. deren Erziehungsberechtigte der MKS die Erlaubnis, an eigenen Proben und Anlässen° erstellte Bild- und Tonaufnahmen für den Einsatz in Berichterstattungen, eigenen Druckerzeugnissen und Online-Medien ohne weitere Rückfragen zu verwenden. Namen werden nur nach Rücksprache veröffentlicht.

Diese generelle Einwilligung kann von den Eltern, den Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schüler*innen für eine bestimmte einzelne Veranstaltung vorgängig mit einer schriftlichen Mitteilung an die MKS aufgehoben werden.
Ehrenkodex: Die MKS verpflichtet sich ihrerseits, verantwortungsvoll mit den Aufnahmen umzugehen.
° beispielsweise Lager, Konzertreise, Ausflüge, Konzerte

Gegen Anordnungen der Schulleitung kann innerhalb von 20 Tagen Einsprache beim Stiftungsrat erhoben werden. Ausgenommen sind rein musikfachliche Entscheidungen z. B. bei Wettbewerben.

Schaffhausen, 23. November 2020

 

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