Frequently Asked Questions
Angebote
Instrument kaufen oder mieten?
Ab wann kann man ein Instrument lernen (Mindestalter)?
Ist Gruppenunterricht möglich?
Mein Kind interessiert sich für mehrere Instrumente und kann sich nicht entscheiden. Was können wir tun?
Anmeldung
Wie geht es nach einer Anmeldung weiter (Ablauf)?
Wir ziehen neu nach Schaffhausen. Unser(e) Kind(er) spielt(en) bereits ein Instrument und wir möchten einen möglichst nahtlosen Übergang gewährleisten. Wie gehen wir vor?
Ist ein Eintritt während des laufenden Semesters möglich?
Wie lange bleibt die Anmeldung gültig?
Schulgeld
Wo finde ich Angaben zum Schulgeld?
Die Tarife der verschiedenen Angebote finden Sie hier.
Wann ist ein Schulgeldrückerstattung möglich?
1.- Bei Krankheit oder Unfall des Schülers ab der 3. Woche; ein Arztzeugnis ist vorzuweisen
2.- Bei einem Wohnortwechsel des Schülers (Wegzug aus der Region Schaffhausen)
3.- Bei Krankheit oder Unfall des Lehrers ab der 3. Woche pro Semester
4.- Bei Verhinderung des Lehrers werden die ausgefallenen Stunden vor- oder nachgeholt bzw. durch einen Stellvertreter erteilt (Keine Rückerstattung). Ist dies nicht möglich, wird das Schulgeld anteilsmässig zurückerstattet.
Über Teilrückerstattung oder Gutschrift des Schulgeldes entscheidet aufgrund eines rechtzeitig einzureichenden, begründeten Gesuches die Schulleitung.
Schulgelderlass ist ausgeschlossen bei:
1.- Austritt des Schülers während des Semesters
2.- ungültiger oder verspäteter Abmeldung
3.- Ausschluss wegen Disziplinarverfahren
4.- vom Schüler abgesagten Lektionen
5.- gesetzlichen Feiertagen
Siehe auch unter “Schulordnung”.